Opferrechte stärken – die Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahren

Sonja Seidel im Gespräch mit einer Opferzeugin

Seit Januar 2017 haben minderjährige Betroffene von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten sowie erwachsene Betroffene schwerer Straftaten, welche ihre Interessen nicht ausreichend wahrnehmen können und besonders schutzbedürftig sind, die Möglichkeit, auf Antrag Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung stellt eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens dar, mit dem Ziel Belastungen zu reduzieren, Sicherheit und Orientierung zu vermitteln und durch weitgehende Stabilisierung eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden.

In unseren Beratungsstellen in Brühl und Hürth sind zwei Mitarbeiterinnen in diesem Fachbereich tätig, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben und durch das Oberlandesgericht Köln für die Landesgerichtsbezirke Köln und Bonn anerkannt sind und beigeordnet werden können.

Die Mitarbeiterinnen engagieren sich zudem in verschiedenen Netzwerken und Arbeitskreisen um die Bekanntheit des Angebots der Psychosozialen Prozessbegleitung stetig zu steigern und eine qualitativ hochwertige Begleitung sicherzustellen.

Aufgrund der bereits kontinuierlich steigenden Fallanfragen kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage bezüglich einer qualifizierten Betreuung und Begleitung mit zunehmendem Bekanntheitsgrad des Angebots der Psychosozialen Prozessbegleitung weiter steigen wird.


Hier gelangen Sie zum Musterantrag für die Beiordnung der Psychosozialen Prozessbegleitung