An Ihrer Seite – auch vor Gericht!
Es soll strafrechtliche Ermittlungen geben, vielleicht ist der Prozess schon angesetzt. Aber wie komme ich als Betroffene dadurch? Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg durch das Verfahren.
Strafverfahren. Die Gedanken und Gefühle kreisen immer noch um das Erlebte, die Straftat. Es ist schwer, mit den Folgen und Belastungen umzugehen. Jetzt kommen noch die Ermittlungen und der Prozess dazu. Muss ich den Täter oder die Täterin im Gericht sehen? Betroffene von sexualisierter Gewalt oder schweren Gewalttaten können psychosoziale Prozessbegleitung beantragen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Menschen, die von einer schweren Gewalttat oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Eine speziell ausgebildete Fachkraft begleitet Sie vor, während und nach dem Strafverfahren.
Psychosoziale Prozessbegleitung
- Begleitung zu polizeilichen Anhörungen, Gerichtsterminen und Verhandlungen
- Informationen über den Ablauf des Strafverfahrens und die Beteiligten
- Stärkung und Orientierung, um die Situation besser bewältigen zu können
- Vermittlung weiterer unterstützender Angebote (Beratung, Therapie usw.)
Unterstützung. Diese Begleitung kann helfen, das Verfahren als weniger belastend zu erleben und Sicherheit zu gewinnen. Mit Zeit, Verständnis und Erfahrung, so unterstützt Sie das Frauenforum.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Therapie. Sie dient der emotionalen und praktischen Unterstützung im Strafverfahren.
Wir sind für Sie da. Sie sind nicht allein. Du bist nicht allein.
Kosten & Anspruch. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist für Sie kostenlos – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel gehört dazu:
- Das Gericht ordnet die Begleitung an.
- Es liegen besondere Straftatbestände vor.
- Sie sind besonders schutzbedürftig (z. B. nach sexualisierter oder schwerer Gewalt oder Sie sind minderjährig).
Im Frauenforum erfahren Sie, welche Form der Begleitung für Sie passend ist. Wir vom Frauenforum begleiten Sie mit Respekt, Empathie und Klarheit, damit Sie gestärkt durch das Verfahren gehen können.
Unsere Fachkräfte sind anerkannt für die Landgerichtsbezirke Köln und Bonn. Sie verfügen über eine qualifizierte Ausbildung nach den gesetzlichen Standards.
Mutig, gemeinsam, empowernd. Beratung bei Herausforderungen für Frauen und Mädchen.
Fragen & Antworten
Psychosoziale Prozessbegleitung
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Angebot zur Unterstützung. Sie ist für Menschen, die von einer schweren Gewalttat oder sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Eine speziell geschulte Fachkraft begleitet Sie vor, während und nach dem Strafverfahren.
Ziel ist es, Sie emotional zu stärken. Sie erhalten Orientierung. Der Ablauf des Strafverfahrens soll für Sie verständlich werden.
Die Fachkräfte im Frauenforum sind anerkannt für die Landgerichtsbezirke Köln und Bonn. Sie verfügen über eine qualifizierte Ausbildung nach den gesetzlichen Standards für psychosoziale Prozessbegleitung.
Ihre Prozessbegleiterin:
- informiert Sie über den Ablauf des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens.
- begleitet Sie zu polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsterminen und zur Hauptverhandlung.
- hilft Ihnen, sich im Gericht besser zurechtzufinden.
- steht Ihnen als feste Ansprechperson während der gesamten Zeit zur Seite.
- unterstützt Sie darin, Sicherheit und Stabilität im Alltag zu bewahren.
Die Begleitung ist neutral – sie trifft keine Entscheidungen im Verfahren und spricht nicht für Sie.
Die Fachkräfte im Frauenforum verfügen über eine qualifizierte Ausbildung nach den gesetzlichen Standards für psychosoziale Prozessbegleitung.
Nein. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist keine Therapie und keine psychosoziale Beratung.
Sie ergänzt diese Angebote, ersetzt sie aber nicht. Der Fokus liegt auf Unterstützung und Begleitung im Zusammenhang mit dem Strafverfahren.
Im Frauenforum erfahren Sie, welche Form der Begleitung für Sie passend ist.
In vielen Fällen ist die psychosoziale Prozessbegleitung kostenlos. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt das Bundesland die Kosten.
Beispiele für eine kostenlose Begleitung:
- Sie sind besonders schutzbedürftig, z. B. nach sexualisierter oder schwerer Gewalt. Oder es sind Kinder oder Jugendliche betroffen.
- Das Gericht ordnet die psychosoziale Prozessbegleitung an.
Das Frauenforum informiert Sie, ob Sie Anspruch haben. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben:
- Betroffene von sexualisierter Gewalt oder schwerer körperlicher Gewalt
- Kinder, Jugendliche und Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen
- Zeuginnen und Zeugen, für die das Verfahren eine starke Belastung darstellt
Auch Angehörige können in bestimmten Fällen eine Begleitung erhalten, wenn sie vom Verfahren betroffen sind.
Im Frauenforum können wir Ihre Situation klären. Wir helfen Ihnen bei einer Antragstellung.
Die Begleitung kann bereits vor der Anzeige oder dem ersten Kontakt mit der Polizei beginnen. Sie kann sich durch das gesamte Verfahren ziehen – vom ersten Gespräch bis zur Urteilsverkündung. Auch nach dem Prozess sind Gespräche zur Nachbereitung möglich.
Im Frauenforum erfahren Sie, welche Unterstützung Sie genau erhalten können.
Sie können die Begleitung über das Frauenforum beantragen.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt,
- wie der Antrag funktioniert
- welche Unterlagen nötig sind
- wann eine Kostenübernahme möglich ist.
Auf Wunsch nehmen wir Kontakt zu den zuständigen Stellen auf.
Viele Betroffene berichten, dass sie sich durch die Begleitung sicherer, informierter und weniger allein gefühlt haben.
Sie wissen besser, was auf Sie zukommt. Sie können die Termine bei Polizei und Gericht mit mehr innerer Ruhe wahrnehmen.
Im Frauenforum begleiten wir Sie mit Respekt, Empathie und Klarheit – damit Sie gestärkt durch das Verfahren gehen können.
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail erreichen.
In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam,
- welche Unterstützung Sie benötigen
- ob psychosoziale Prozessbegleitung für Sie infrage kommt.
Alle Gespräche sind vertraulich und kostenlos.
Sie sind nicht allein. Im Frauenforum sind wir für Sie da – mit Zeit, Verständnis und Erfahrung. Gemeinsam gehen wir diesen Weg.
Prozess – so viele Fragen? Du bist nicht allein!
Rufen Sie an: 02233 375 523
Oder schreiben Sie uns per E-Mail:
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