Besonders wenn die fünfte Jahreszeit ansteht und das fröhliche bunte Treiben der Jecken beginnt, nutzen Täter die Situation, um unbemerkt farb- und geruchslose Substanzen in offen stehende Getränke ihrer Opfer zu mischen.

Die beigemischten Narkose- und Beruhigungsmittel oder Partydrogen (GHB/GBL) -besser bekannt als sogenannte K.O.-Tropfen- betäuben und machen gefügig, so dass die betroffenen Opfer den nachfolgenden Diebstahls- oder Sexualdelikten in der Regel wehrlos ausgeliefert sind.
Junge Frauen und Mädchen besonders gefährdet
Besonders häufig werden junge Frauen Opfer dieser perfiden Vorgehensweise der Täter. Da die K.O.- Tropfen zunächst nur willenlos und dann erst bewusstlos machen, nutzen die Täter dies aus, um die Frauen an einen anderen Ort zu bringen und sie dort unbemerkt von Dritten auszurauben oder zu vergewaltigen. Die Opfer können sich nach dem Aufwachen aus der Bewusstlosigkeit häufig nicht oder nur bruchstückhaft erinnern.
Anzeichen der Verabreichung von K.O.-Tropfen
Häufig treten zunächst Übelkeit und Schwindel auf, was die Opfer und die Begleitpersonen nicht selten dem Alkoholkonsum zuschreiben, da die Opfer in der ersten Zeit nach der Einnahme noch ganz normal sprechen und sich bewegen können. Weitere Anzeichen sind Wahrnehmungsschwierigkeiten, Willenlosigkeit und das Gefühl „wie in Watte gepackt zu sein“, aber auch Enthemmung und Euphorie. Regungslosigkeit und Bewusstlosigkeit treten erst zu einem späteren Zeitpunkt auf.